Fürsorge für arme Schulkinder durch Speisung, beziehungsweise Verabreichung von Nahrungsmitteln – Handhabung der Bestimmungen betreffend den Verlust des Wahlrechts bei Empfang öffentlicher Armenunterstützungen.: (Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit 26). | Myboeken